Beschreibung:
Die Änderungen in der Letztfassung dieser ÖBV-Richtlinie betreffen vor allem eine verbesserte Einteilung der Faserbetonklassen T und G, Reduktion bei Brandbeständigkeit und Frühschwindrissbildung auf je eine Klasse und eine bessere Anpassung an die charakteristischen Eigenschaften des Faserbetons bei der Bemessung. Neu in der Richtlinie wird Beton mit Kunststoff-Makrofasern behandelt, der hauptsächlich bei Industriefußböden, befahrbaren Außenflächen, z.B. Landebahnen von Flughäfen, Whitetopping und Brückenrandbalken zum Einsatz kommt.
Eine Bemessung auf Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für den Zustand II konnte für Makrofaserbeton nach den Grundsätzen dieser Richtlinie noch nicht geregelt werden. Die Einführung eines Versuches zur Beurteilung des Langzeitverhaltens von Makrofaserbeton soll dahin in Zukunft die notwendigen Grundlagen schaffen.
Zusammengesetzt aus:
ehrenamtlich tätigen Fachleuten (maßgebliche Vertreter der Auftraggeber, Bau- und Baustoffindustrie, Ingenieurbüros, Prüfanstalten und Wissenschaft).

Faserbeton
(außer Kraft)
(außer Kraft)
(außer Kraft)
(außer Kraft)