Merkblatt "Instandhaltung"
Beschreibung:
Gemäß einschlägiger gesetzlicher Vorgaben dürfen Gefährdungen durch das Bauwerk oder Bauwerksteile nicht eintreten. Dies lässt sich nur durch geplante Instandhaltung der Bauwerke in Ergänzung z.B. zur ÖNORM B 1300 bzw. ÖNORM B 1301 verhindern.
Die aktuellen Entwicklungen in der Immobilienwirtschaft machen deutlich, dass die Eigentümer ihr Augenmerk zunehmend auch auf Erhaltungskosten des Bauwerks und nicht nur auf die unmittelbar durch Planung und Bau ausgelösten Investitionskosten legen. Der Fokus liegt somit auf der Betrachtung des gesamten Lebenszykluses des Bauwerks.
Der Instandhaltungsbedarf ergibt sich unter anderem aus der Altersstruktur und der Nutzung von Bauwerken. Die davon ausgehenden möglichen Risiken und die gesetzlichen Rahmenbedingungen bedingen zwangsläufig entsprechende Instandhaltungsleistungen.
Die konsequente Umsetzung von Instandhaltungsmaßnahmen im Sinne dieses Merkblatts führt zu einem dem Lebenszyklus angepassten, risikobewussten und wirtschaftlich darstellbaren Betrieb von Bauwerken. Ebenso kann damit auch eine Werterhaltung sichergestellt und dokumentiert werden.