Richtlinie "Herstellung von Betonfahrbahndecken"
Beschreibung:
Seit dem Jahre 1972 gelten für die Herstellung von Betonfahrbahndecken die Bestimmungen der RVS 8.632 der Forschungsgesellschaft für das Verkehrs- und Straßenwesen im ÖIAV. Aufgrund neuerer Erkenntnisse sind im Laufe der Jahre verschiedene Änderungen und Ergänzungen einzelner Abschnitte dieser RVS vorgenommen worden, die jüngsten im Jahre 1980.
Seither sind aber weitere oft grundlegende Bauverfahren bekannt geworden, deren Anwendung aus technischen und auch aus wirtschaftlichen Überlegungen dringend geboten erscheint. Es sollen hier nur der Einsatz der großen Gleitschalungsfertiger, die Verwendung von Straßenbeton mit Fließmittel, Entwässerungsmaßnahmen, die Verwendung von
neuartigen Nachbehandlungsmitteln, die den Entfall der Schutzdächer ermöglichen usw., genannt werden. Alle diese Neuregelungen dienen bei vermehrter Qualitätsverbesserung der Wirtschaftlichkeit der Betonbauweise. Sie haben sich bisher in der Praxis - aufgrund von Sonderzulassungen - bereits vielfach bewährt und lassen den Betonstraßenbau in
Österreich im internationalen Vergleich - wie sich auch beim 5. Internationalen Betonstraßensymposium im Juni 1986 in Aachen gezeigt hat - als vorbildlich erscheinen.
Dem Vernehmen nach kann die Forschungsgesellschaft für das Verkehrs- und Straßenwesen im ÖIAV erst im Zuge einer grundlegenden Umarbeitung der RVS 8.632 - eine Arbeit die voraussichtlich erst in etwa zwei Jahren abgeschlossen sein kann - diese Neuerungen aufnehmen. Es ist aber für die Baupraxis - sowohl aus der Sicht des Auftraggebers als auch des Bauausführenden - untragbar, dass verschiedene Bestimmungen der derzeit geltenden RVS 8.632, die nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht nur als überholt gelten, sondern auch vielfach mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden sind, bzw. neuere technische Entwicklungen außerachtlassen, weiterhin angewendet werden sollen.
Der Österreichische Betonverein hat sich daher entschlossen, den letzten Stand der Erkenntnisse für den technisch einwandfreien und auch wirtschaftlichen Bau von Betonfahrbahnen in seiner Richtliniensammlung erscheinen zu lassen. Damit soll erreicht werden, dass die mit dem Betonstraßenbau Befassten in die Lage versetzt werden, ihre Baumaßnahmen entsprechend den neuesten Entwicklungen durchzuführen. Es kann nur gehofft werden, dass die Umarbeitung der RVS 8.632 in der vorgesehenen Zeit abgeschlossen und vom Bundesministerium für Bauten und Technik für verbindlich erklärt werden kann.