Richtlinie "Sichtbeton - Geschalte Betonflächen" inkl. Gütezeichen "Fachbetrieb für Sichtbeton" + Grautonskala (Printversion)
Beschreibung:
Die Richtlinie „Geschalte Betonflächen (Sichtbeton)“ aus dem Jahre 2002 sollte eine technisch wie vertraglich geregelte Herstellung von geschalten Betonflächen mit bestimmten Eigenschaften ermöglichen. Zur eindeutigen und einfachen Festlegung der Anforderungen wurden dafür erstmals Anforderungsklassen GB für öfter vorkommende Regelausführungen festgelegt. Bei der Umsetzung der Richtlinie in der Praxis hat sich gezeigt, dass damit zwar das Thema „geschalte Betonflächen“ für die technischen Anforderungen des Hoch- und Tiefbaus gut erfasst, die notwendigen Angaben für die architektonische Gestaltung von Betonflächen, also der eigentliche „Sichtbeton“, zu wenig behandelt wurden.
In der Nachfolge-Richtlinie “Sichtbeton“ wird deshalb zusätzlich die architektonische Gestaltung von Betonflächen ausführlich behandelt. Wie schwierig eine übersichtliche Form für diese Richtlinie ist, zeigt der Umstand, dass im Extremfall 19 Einzelkriterien für eine Sichtbetonfläche maßgebend sein können. Mit der Zusammenfassung von Anforderungsklassen aus immer wiederkehrenden Anforderungen (z.B. Betonfläche, Schalungsmaterial) und wählbaren Einzelanforderungen (z.B. Betonfarbe, Textur) in 3 Sichtbetonklassen SB1, SB2, SB3 für die Gesamtanforderung an das Sichtbetonbauwerk wurde für den gesamten technischen Teil und den überwiegenden Teil der architektonischen Anforderungen eine einfache und klare Festlegung getroffen. In der Regel wird daher die Festlegung einer Sichtbetonklasse SB1 bis SB3 ausreichend sein und nur in besonderen Einzelfällen die Sonderklasse SBS mit der Festlegung aller 19 Einzelkriterien erforderlich und zweckmäßig sein.
Trotz aller Bemühungen einer Objektivierung wird es für die Beurteilung von Sichtbetonflächen nach wie vor notwendig sein, dass die Vertragspartner rechtzeitig eine einvernehmliche Lösung im Sinne des Bauwerks finden.