Gründruck Richtlinie "Injektionstechnik - Teil 2: Mauerwerk"
Beschreibung:
Verfestigende (gleichzeitig meist auch abdichtende Injektionen) von Mauerwerksbereichen stellen im Bereich der Bauwerkssanierung und -ertüchtigung eine wichtige Verfahrensgruppe dar. Dies betrifft vor allem Gründerzeitbauten, bei denen eine Verbesserung der Erdbebensicherheit angestrebt wird.
Sie dienen im Regelfall entweder dazu, die statischen Erfordernisse eines bestehenden Bauwerks oder Konstruktionselements zu verbessern oder im Zuge der Voruntersuchungen festgestellte Rissen, Fugen oder Hohlräumen zu verfüllen und den Mauerwerkskörper dadurch zu konsolidieren.
Während die abdichtenden Injektion gegen aufsteigende Bodenfeuchte bereits in den ÖNORMEN B 3355-1 bis 3 ausführlich behandelt wurden, wird erst mit der vorliegenden ÖBV-Richtlinie die entsprechende Ergänzung für verstärkende Injektionen von Mauerwerk vorgelegt. Damit steht ein praxisgerechtes Regelwerk für Auftraggeber, Planer und Ausführende als detaillierte Grundlage ihrer Vereinbarungen und Tätigkeiten zur Verfügung.
Die Richtlinie umfasst alle Stadien eines Injektionsprojektes, von der Planung und Ausschreibung, über die Ausführung, bis zur Dokumentation. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Auswahl geeigneter Injektionsfüllstoffe und auf qualitätssichernde Maßnahmen gelegt. Weiters wurde wie bereits in der ÖVBB-Richtlinie „Injektionstechnik - Teil 1: Bauten aus Beton und Stahlbeton“ die europäischen Normen der Reihe ÖNORM-EN 1504 berücksichtigt.
Die Richtlinie beschreibt nicht nur sämtliche Kriterien, die zur Erreichung des technischen Injektionszieles führen, sondern enthält auch Aspekte des Arbeitnehmer- und Umweltschutzes.
Injektionen sind auch ein Teilbereich der Instandsetzungsmaßnahmen, für welche die Österreichische Bautechnik Vereinigung ein Gütezeichen für Fachbetriebe vergibt.
Im Hinblick darauf dient die vorliegende ÖBV-Richtlinie als eine der Grundlagen, indem sie nicht nur die Kriterien einer qualitätsorientierten Ausführung sondern auch die Anforderungen an das eingesetzte Personal festlegt.