Heft 44 - Erfahrungen mit der RVS 8S.06.32
Beschreibung:
Am 30. Oktober 1998 wurden durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit Erlass Zl. 800.04/31-VI/A/1/98, die Technischen Vertragsbedingungen, Betondecken, Deckenherstellung, die RVS 8S.06.32, für verbindlich erklärt. Damit wurde diese Vertragsbestandteil und für Auftraggeber und Auftragnehmer verbindlich.
Gemäß EU-Richtlinien wurde die gegenständliche RVS zuvor einem sogenannten Notifikationsverfahren unterzogen. Daraus erklärt sich auch der lange Zeitraum zwischen Fertigstellung im November 1997 und dem o.a. Datum der Verbindlicherklärung.
Die ÖFSV - Österreichische Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr, Arbeitsgruppe Betonstraße, war der Meinung, dass diese RVS, und da insbesondere die Änderungen bzw. Ergänzungen, dem Anwenderkreis näher gebracht werden sollte.
Da inzwischen auch ausreichende praktische Erfahrungen vorlagen, war die Durchführung einer derartigen Informationsveranstaltung aus Sicht der Arbeitsgruppe gerechtfertigt und, an der Teilnehmeranzahl gemessen auch dringend erforderlich.
Dieses Heft behinhaltet die Unterlagen zu dieser Informationsveranstaltung.