Richtlinie "Erhaltung und Instandsetzung von Bauten aus Beton und Stahlbeton"
Beschreibung:
Die Sektion „Erhaltung und Instandsetzung“ der Österreichischen Vereinigung für Beton- und Bautechnik (ÖVBB) befasst sich mit der Qualitätssicherung von Instandsetzungsarbeiten und Instandsetzungsmaterialien (Mörtel, Spritzmörtel und Beschichtungen).
Die aus dem Dezember 1990 stammende Erstfassung der Richtlinie „Erhaltung und Instandsetzung von Bauten aus Beton und Stahlbeton“ wurde in laufend aktualisierten Überarbeitungen mehrmals neu aufgelegt. Durch die Veröffentlichung der für die vorliegende Richtlinie relevanten Teile der ÖNORM EN 1504-Reihe als harmonisierte europäische Normen mit der verpflichtenden CE-Kennzeichnung der Instandsetzungsprodukte ab 1.Jänner 2009 (= Ende der Koexistenzperiode) wurde eine Komplettüberarbeitung auf Basis des europäischen Normenwerkes möglich und notwendig. Die Grundlagen und Anforderungen an Produkte und Fachbetriebe wurden bislang in zwei getrennt geführten Richtlinien dargestellt. Durch das Zusammenführen dieser beiden wird ein Standardwerk geschaffen, das nachfolgende Anleitungen für alle, die sich mit Instandsetzung befassen, enthält.
In der Richtlinie werden für Oberflächenschutzsysteme, Instandsetzungsmörtel und den Korrosionsschutz die Anforderungen für die CE-Kennzeichnung gemäß den entsprechenden Schutzprinzipien dargestellt und zusätzliche Kriterien für die in Österreich herrschenden klimatischen Bedingungen definiert.
Da im Konformitätssystem 2+ kein einziger produktspezifischer Wert durch eine vom Hersteller unabhängige Stelle ermittelt oder überprüft wird, werden die für die technische Funktionalität der einzelnen Produkte wesentlichsten Kennwerte einem Fremdüberwachungssystem unterworfen. Derartige, über den CE-Standard hinausgehend geprüfte Produkte können von der ÖVBB mit dem Gütezeichen „Instandsetzungsprodukt“ ausgezeichnet werden.
Im Punkt 10 werden die Anforderungen an Instandsetzungsfirmen definiert, denen bei Erfüllung dieser die ÖVBB das Gütezeichen „Instandsetzungsfachbetrieb“ verleiht. Dieser Teil ersetzt die bisherige ÖVBB-Richtlinie “Qualitätssicherung für Instandsetzungsfachbetriebe und Instandsetzungsprodukte - Gütezeichen“. Bei größeren Firmen wird das Gütezeichen an die Niederlassungen, Filialen und lokalen Direktionen getrennt vergeben.
Die Anforderungen gliedern sich in 6 fachliche Teilbereiche:
• Untergrundvorbehandlung
• statisch relevante Instandsetzung
• statisch nicht relevante Instandsetzung
• Imprägnierung - Anstrich - Beschichtung
• Injektionen
• Sonderanwendungen
Das Gütezeichen für Instandsetzungsfachbetriebe kann auch für einen oder mehrere fachliche Teilbereiche vergeben werden, wobei zuerkannte Teilbereiche aus dem Gütezeichen ersichtlich sind.
Fachbetriebe, die das Gütezeichen „Instandsetzungsfachbetrieb“ bzw. Produkte, die das Gütezeichen „Instandsetzungsprodukt“ führen, sind in einer Datenbank der ÖVBB aktuell erfasst und können von deren Website abgerufen werden. Mit dieser Richtlinie haben die Auftraggeber die Sicherheit, einen entsprechenden Instandsetzungsfachbetrieb und qualitativ hochwertige Materialien für die Arbeiten zu erhalten.