Heft 61/1 - Sachstandsbericht "Brandeinwirkungen - Straße, Eisenbahn, U-Bahn"
Beschreibung:
In ganz Europa ist seit den Bränden im Tauern-, Mont Blanc- und Gotthardtunnel der bauliche Brandschutz von Tunnelanlagen thematisiert.
Die unterschiedlichen Problemstellungen beim Straßen-, Eisenbahn- und U-Bahntunnel zeigen die Notwendigkeit,den Brandschutz differenziert zu betrachten und die Erfordernis, Richtlinien und Regelungen festzulegen.
Im Eurocode und internationalen Normen und Richtlinien gibt es Regelungen für den baulichen Brandschutz.
Diese zielen im Wesentlichen auf Konstruktionen des Hochbaues ab und sind für unterirdische Verkehrsbauten nur bedingt übertragbar. Insbesondere betrifft dies die Temperatur-Zeitkurven und die Branddauern. Europaweit bemüht sich die United Nations - Economic and Social Council um einheitliche Regelungen betreffend Tunnelsicherheit in Straßen und Eisenbahntunneln. Die PIARC hat 2002 einen ersten konkreten Richtlinienentwurf für Straßentunnel vorgelegt und der internationale Eisenbahnverband UIC hat im August 2003 einen UIC-Kodex 779-9 - Sicherheit in Eisenbahntunneln veröffentlicht.
In mehreren Ländern gibt es spezielle Regelungen für den baulichen Brandschutz-Sachschutz (Objektschutz) in Straßentunneln und in wenigen gibt es Regelungen für Eisenbahntunnel. In der Regel wird der bauliche Brandschutz für das Objekt (Sachschutz) von Behörden, von nationalen Betriebsgesellschaften oder überhaupt
nur projektbezogen festgelegt.
Vorreiter in Europa sind in Frankreich CETU und SNCF, in Deutschland RABT, ZTV und EBA und in Holland RWS, weiters sind Regelungen in Italien von der FS-Ferrovie dello Stato, in der Schweiz in der SIA-Norm und von der SBB bzw. den Alp Transitgesellschaften Lötschberg und Gotthard AG, in Dänemark für den Storebelttunnel bekannt. In Österreich gibt es Regelungen und Entwürfe für Richtlinien der RVS, der HL-AG, der ÖBB, der BEG und den Wiener Linien.
Ziel des Sachstandsberichtes ist es, den aktuellen Stand (die österreichische Position) betreffend Brandeinwirkungen und baulichen Brandschutz - Objektschutz in unterirdischen Verkehrsanlagen (Eisenbahn-, Straßen- und U-Bahntunneln) zu dokumentieren.