Richtlinie "Trockenbeton"
Beschreibung:
Die neu erscheinende ÖBV-Richtlinie „Trockenbeton“ regelt erstmals die Verwendung dieses Werkstoffs und teilt dabei die Zuständigkeitsbereiche auf. Die Herstellung des Trockenbetons liegt somit im Zuständigkeitsbereich des Trockenbetonherstellers und die Herstellung des Betons aus Trockenbeton beim Verwender. Daher liegt auch die Qualitätssicherung in beiden Verantwortungsbereichen.
Neben den Prüfungen und Prüfhäufigkeiten die der Hersteller des Trockenbetons im Rahmen der Typ- und Konformitätsprüfung für jede Betonsorte zu berücksichtigen hat wurden weiters in Abhängigkeit von der Anwendung des Betons aus Trockenbeton drei Überwachungsklassen eingeführt die die Qualitätssicherung des Verwenders regeln.
Ebenso wurden in der Richtlinie ergänzende Anforderungen zur ÖNORM B 4710-1 formuliert bzw. dem Produkt entsprechende andere Prüfverfahren für Trockenbeton und daraus hergestelltem Beton festgehalten. Damit steht ein praxisgerechtes Regelwerk für Auftraggeber, Planer und Ausführende als detaillierte Grundlage ihrer Vereinbarungen und Tätigkeiten zur Verfügung.