Richtlinie "Injektionstechnik - Teil 1: Bauten aus Beton und Stahlbeton"
Beschreibung:
Bauwerksinjektionen stellen in der Palette der Maßnahmen zum Schutz und zur Instandsetzung von Stahlbetonbauwerken eine wichtige Verfahrensgruppe dar. Darüber hinaus sind sie auch ein Bestandteil von Bausystemen, wie etwa der Errichtung wasserundurchlässiger Betonbauwerke. Sie dienen im Regelfall entweder dazu, die statischen Erfordernisse eines Bauwerkes wiederherzustellen oder das Bauwerk an Rissen, Fugen oder Hohlräumen gegen Wasser und sonstige Medien abzudichten.
Während viele Aufgabenstellungen der Bauwerksinstandsetzung und der Technologie der „Weißen Wannen“ bereits seit Jahren durch Richtlinien der Österreichischen Vereinigung für Beton- und Bautechnik beschrieben und reglementiert sind, gelingt es erst mit der vorliegenden Richtlinie ein praxisgerechtes Regelwerk zu schaffen, dass Auftraggebern, Planern und Ausführenden als detaillierte Grundlage ihrer Vereinbarungen und Tätigkeiten dienen kann.
Die Richtlinie umfasst alle Stadien eines Injektionsprojektes, von der Planung und Ausschreibung, über die Ausführung, bis zur Dokumentation. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Auswahl geeigneter Injektionsfüllstoffe und auf qualitätssichernde Maßnahmen gelegt. Hierbei wurden die europäischen Normen der Reihe ÖNORM-EN 1504 berücksichtigt und besonders bei der Festlegung und Prüfung von Materialkenndaten als Grundlage herangezogen.
Die Richtlinie beschreibt nicht nur sämtliche Kriterien, die zur Erreichung des technischen Injektionszieles führen, sondern enthält auch Aspekte des Arbeitnehmer- und Umweltschutzes. In dieses umfassende Schema sind Verfahren integriert, die von der Normung derzeit noch nicht umfasst sind, wie die flächige Abdichtung von erdberührten Bauteilen.
Injektionen sind auch ein Teilbereich der Instandsetzungsmaßnahmen, für welche die Österreichische Vereinigung für Beton- und Bautechnik ein Gütezeichen für Fachbetriebe vergibt. Im Hinblick darauf dient die vorliegende Richtlinie als eine der Grundlagen, indem sie nicht nur die Kriterien einer qualitätsorientierten Ausführung sondern auch die Anforderungen an das eingesetzte Personal festlegt.