Kennzeichnungspflicht von Bauprodukten
Beschreibung:
Die Einführung der Kennzeichnungspflicht für Bauprodukte beschäftigt nicht nur die Hersteller dieser Produkte. Durch den landesgesetzlichen Status der Baustoffliste ÖA greift die Verpflichtung zur Kennzeichnung auch maßgeblich in die Sphäre der Investoren, Planer und Bauausführenden ein.
Mit dieser kurzen Abhandlung soll Bauausführenden und Planern der Sinn und das Wesen der Kennzeichnungspflicht näher gebracht werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, zeitgerecht die notwendigen und richtigen Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Verpflichtung zur Kennzeichnung der Bauprodukte ergeben.
Mithilfe des Quellenverzeichnisses können sowohl die Verordnung über die Buastoffliste ÖA als auch die Anschriften der ermächtigten Stellen und der Zulassungs- und Zertifizierungsstellen erhoben werden.