
2. Update des Leitfadens für die Regelung zu coronavirusbedingten Mehrkosten
Auf Basis der bisherigen praktischen Erfahrungen, der zwischenzeitlich geänderten Rechtslage und nicht zuletzt auch aufgrund von Anregungen aus dem ÖBV-Expertengremium haben die Bau-Sozialpartner und das ZAI ihren 8-Punkte-Plan überarbeitet und am 29.10.2020 herausgegeben.
Dem folgend hat das Expertengremium seinerseits umgehend den ÖBV-Leitfaden aktualisiert und nun publiziert.
Die Österreichische Bautechnik Vereinigung (ÖBV) initiierte in
ihrer Rolle als Plattform für die gesamte Baubranche ein
Expertengremium, dem Vertreter der Auftraggeberseite wie ÖBB, ASFINAG,
WIENER LINIEN, BIG und WIENER WOHNEN sowie der Auftragnehmerseite wie
STRABAG, PORR, SWIETELSKY, HABAU und VIBÖ angehörten, um einen Leitfaden zu erstellen, der den
Umgang mit den Folgen von COVID-19 in Bauverträgen regelt.
Bei der Erstellung der 1. Version des Leitfadens einigte man sich auf eine einheitliche Dokumentation von
Auswirkungen der von den Sozialpartnern am 26.3.2020 vereinbarten Schutzmaßnahmen,
die gemäß 8-Punkte-Plan gelten. Darauf aufbauend wurde geregelt, wie
Einvernehmen über die Vergütung von dadurch bedingten Mehrkosten erzielt
werden kann.
Aufgrund der zwischenzeitlichen Änderungen der Rechtslage, der Randbedingungen und nicht zuletzt auch aufgrund von Anregungen aus diesem ÖBV-Expertengremium haben die Bau-Sozialpartner und das ZAI diesen 8-Punkte-Plan überarbeitet und am 29.10.2020 adaptiert herausgegeben. Das ÖBV-Expertengremium hat daraufhin seinerseits umgehend den ÖBV-Leitfaden aktualisiert und nun publiziert.