
Materialtechnologie - Betonzusatzmittel
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Beschreibung:
Die derzeitige Erarbeitung eines neuen ÖBV-Merkblatts regelt
die Anforderungen an Entschäumer als Betonzusatzmittel und deren Verwendung. Es
gilt für die Anwendung von Entschäumern im unbewehrten Beton und im Stahl- und
Spannbeton sowie für Fertigteile und Transportbeton. Vor Einbau ist der Luftgehalt
des Betons mit Entschäumern zu prüfen und dann unmittelbar einzubauen.
Zur Bewertung und Überwachung der Qualitätssicherung des
Herstellverfahrens und der Produkte ist vom Zusatzmittelhersteller auf
unbestimmte Zeit für jedes Herstellerwerk ein Überwachungsvertrag mit einer für
Zusatzmittel gemäß ÖNORM EN 934-2 akkreditierten Inspektionsstelle
abzuschließen, der einen eindeutigen und detaillierten Bezug auf die der
Überwachung unterliegenden Produkte (z.B. in Form einer aktualisierbaren
Beilage) aufweisen muss.