Richtlinie "Trockenbeton"
Beschreibung:
Beton aus Trockenbeton kann direkt am Ort der Verwendung, beispielsweise auch bei schwierigen Transportwegen oder beengten Platzverhältnissen sowie bei kleineren Mengen und/oder bei geringer Einbauleistung, angewendet werden.
Trockenbeton besteht aus Zement, trockenen Gesteinskörnungen, gegebenenfalls Betonzusätzen (Betonzusatzstoffe und/oder Betonzusatzmittel) und wird in einer gleichbleibenden Zusammensetzung werkmäßig hergestellt und lagerungsfähig (Sack, Big Bag, Silo) verpackt.
Nach der Zugabe von Wasser und dem Mischvorgang erhält man Beton, der für konstruktive und nicht konstruktive Aufgaben verwendet werden kann.
Die Herstellung und Anwendung von Trockenbeton für konstruktive Bauteile erfordert ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen mit diesem Baustoff.
Grundlage dieser Richtlinie ist die ÖNORM B 4710-1. Für Trockenbetone und daraus hergestellte Betone wurden in dieser Richtlinie Inhalte dieser Norm übernommen sowie ergänzende Anforderungen zur ÖNORM B 4710-1. festgelegt.
Nach dieser Richtlinie liegt die Herstellung des Trockenbetons im Zuständigkeitsbereich des Trockenbetonherstellers und die Herstellung des Betons aus Trockenbeton beim Verwender. Da der Verwender einen wesentlichen Anteil an der resultierenden Qualität des Betons aus Trockenbeton hat, liegt die Konformitätsprüfung demgemäß auch in beiden Verantwortungsbereichen.