Schrift 12 - Platform 4.0 - Auftraggeber-Informations-Anforderungen AIA
Beschreibung:
Dieses Dokument soll als Basis für die Erarbeitung spezifischer Auftraggeber – Informations-Anforderungen (AIA) dienen. Hierzu werden im Folgenden Informationen und Ziele bereitgestellt. Auftraggeberspezifisch sind Ergänzungen und Streichungen möglich.
Eine AIA gibt im Wesentlichen Aufschluss darüber, wann welche Informationen, in welcher Detailtiefe benötigt werden. Die AIA ist Basis der Ausschreibungsunterlagen eines BIM Projekts und soll die Auftragnehmer umfassend über die Anforderungen und Informationsbedürfnisse des Auftraggebers unterrichten.
Für ein einheitliches BIM-Verständnis gelten die Definitionen und Begriffsbestimmungen der Schrift 08 „Begriffe zu BIM und Digitalisierung“ der Schriftenreihe der österreichischen Plattform 4.0 vom Dezember 2017, sowie die ÖNORM A 6241-2.
BIM als Methode zur optimierten Planung, Bau und Betrieb fordert die Berücksichtigung von Menschen, Prozessen, Technologien und Richtlinien. Nur wenn alle vier Bereiche optimal zusammenwirken, kann die BIM Methode erfolgreich eingesetzt werden.
BIM bedeutet Prozesse neu aufzustellen, sich neues Know-How zu erarbeiten, anzuwerben oder einzukaufen sowie auch neue Technologien im operativen Bereich, in der Kommunikation, in der IT und in der Administration einzusetzen.