Richtlinie "Bentonitgeschützte Betonbauwerke - Braune Wannen"
Beschreibung:
Nach dem erstmaligen Erscheinen des Merkblattes „Braune Wanne“ im September 2010 fand dieses über einen Zeitraum von mehreren Jahren erfolgreich Anwendung. Neue Erkenntnisse und Erfahrungen haben nun jedoch eine Überarbeitung notwendig und sinnvoll erscheinen lassen.
Allem voran ist eine Änderung in der Bemessungsphilosophie zu nennen, dass nicht mehr die Bentonitmatten alleine für die Dichtwirkung verantwortlich sind, sondern vielmehr für die abdichtende Wirkung die Bentonitmatten in Kombination mit der raumbegrenzenden und tragenden Stahlbetonkonstruktion verantwortlich zeichnen.
Das Merkblatt wurde in den Rang einer Richtlinie erhoben. Um die Qualität der Braunen Wannen zukünftig weiter steigern zu können, wurden neue und zusätzliche Anforderungen an das Verlegen der Bentonitmatten, an den Themenkomplex Hinterfüllung sowie den Zeitpunkt des Aufspiegelns des Grundwassers definiert und gestellt.
Weiters werden dem Anwender nun für den hinsichtlich Zwang in der Regel maßgebenden Lastfall „Frührissbildung“ Bemessungsdiagramme zur Ermittlung der erforderlichen Bewehrungsmenge zur Verfügung gestellt.
Es wurde auch der Einsatzbereich der Braunen Wanne auf horizontale überschüttete Stahlbetondecken von Unterflurtrassen, Lawinengalerien, Tiefgaragen und vergleichbare Bauwerke erweitert, was vor allem für Infrastrukturerrichter eine interessante Perspektive eröffnet, da mit der Braunen Wanne nun auch im Winter Abdichtungsarbeiten ausgeführt werden können.
In bewährter Art und Weise wurde diese Richtlinie von Vertretern der Auftraggeber, der ausführenden Firmen, der Planer und Bentonitmattenlieferanten erstellt und es wurde auf einen Interessensausgleich zwischen diesen Gruppen geachtet.
Mit diesen Änderungen und Ergänzungen liegt nun ein Regelwerk vor, dass den Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung trägt, und bei dessen Einhaltung auch in Zukunft die Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit dieser Bauweise sichergestellt ist.