Gründruck Richtlinie "Innenschalenbeton"
Beschreibung:
Diese Richtlinieist für die Herstellung von Innenschalen aus Normalbeton, vorzugsweise im Verkehrstunnelbau in geschlossener Bauweise, bei Wasserstollen und bei Schächten, Kavernen sowie für die offene Bauweise mit Gewölbequerschnitt anzuwenden. Ausgenommen sind wasserundurchlässige Betonbauwerke in offener Bauweise (siehe ÖVBB-Richtlinie „Wasserunduchlässige Betonbauwerke - Weiße Wannen“).
Grundsätzlich gelten die derzeit gültigen ÖNORMEN und Richtlinien gemäß Punkt 111) insbesondere die ÖNORM B 4710-1.
Innenschalenbeton ist aus den vorgesehenen Betonbestandteilen (Zement, Zusatzstoffe, Gesteinskörnungen, Wasser, Zusatzmittel) so zusammenzusetzen, dass unter den zu erwartenden Verhältnissen auf der Baustelle die geforderten Eigenschaften für diesen Beton mit Sicherheit erreicht werden.
In der Ausführung unterscheidet man:
· bewehrte Innenschalen mit und ohne Abdichtung
· unbewehrte Innenschalen mit und ohne Abdichtung
· wasserundurchlässige Innenschalen (WDI) mit besonderen Anforderungen
Die Richtlinie gilt auch für Zwischendecken und Lüftungstrennwände aber nicht für die Herstellung von Leiteinrichtungen in Verkehrstunneln und von Kleinbauteilen.