Mit 1.7.2021 gilt die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung (BGBl II 2021/278).
Dadurch sind
insbesondere die Regelungen für den Ort der beruflichen Tätigkeit weggefallen und es entfällt daher
der Anwendungsbereich des ÖBV-Leitfadens „Der bauvertraglich-bauwirtschaftliche Umgang mit den
Auswirkungen von COVID-19“ für Bauleistungen, die ab diesem Zeitpunkt erbracht werden.
Sollten Auftraggeber und Auftragnehmer auch nach dem 30.6.2021 etwaige COVID-19-bezogene
Schutzmaßnahmen auf der Baustelle vereinbaren bzw. (vorübergehend) aufrechterhalten, so kann der
ÖBV-Leitfaden inkl. Berechnungsmodell weiterhin sinngemäß verwendet werden. Beispiele für die
Aufrechterhaltung können das Vorhalten von diesbezüglichen Einrichtungen oder getätigte
Entflechtungsmaßnahmen sein. In diesem Zusammenhang gibt die Expertengruppe insbesondere die
Empfehlung, den Abgleich des SiGe-Plans mit der aktuellen Gesetzeslage ehestmöglich
vorzunehmen, um Diskussionen zu Mehrkosten zwischen den Vertragspartnern zu vermeiden.
Sofern es die Situation zu einem späteren Zeitpunkt erfordert, wird eine Neuauflage des
ÖBV-Leitfadens erfolgen.
Die ÖBV-AG-AN-Experten-Gruppe für den Leitfaden „Der bauvertraglich-bauwirtschaftliche Umgang mit den Auswirkungen von COVID-19