Ausbildung zum "Qualifizierten Betontechnologen BAk"
In Österreich beruht die betontechnologische Grundausbildung traditionellerweise auf der Absolvierung der Seminare Betontechnologie 1 (BT1) und Betontechnologie 2 (BT2). Diese erworbenen Grundkenntnisse müssen als Normerfordernis alle 3 Jahre mit einem Weiterbildungsseminar, dem so genannten Refreshing-Fortbildung (BTR), aufgefrischt werden. Die Betonakademie bietet erstmals in Österreich die Möglichkeit einer vertieften Ausbildung für den Bereich der Betontechnologie als "Qualifizierter Betontechnologe BAk".

Voraussetzung zur Erlangung
Diese Ausbildung erfolgt über die Teilnahme an den 8 Pflichtseminaren und an mind. 2 Wahlseminaren. Abschließend erfolgt eine schriftliche und mündliche Prüfung vor einer Prüfungskommission. Nach positiver Ablegung dieser Prüfung wird seitens der Betonakademie der Titel "Qualifizierter Betontechnologe BAk" verliehen.
Schulungsnachweise, Nachweis der Fachkenntnisse
Anwärter für die Ausbildung zum "Qualifizierter Betontechnologe BAk" müssen die folgenden Pflichtseminare innerhalb von 3 Jahren besuchen bzw. besucht haben. Die Seminare BT1und BT2 werden auch angerechnet, wenn diese bereits früher mit einer positiven Prüfung absolviert wurden.
Pflichtseminare:
BT1, BT2, BTR, BTBG, WW, BIT, IFÜ, BTA
Wahlseminare:
SB, BW und HKE, FBMP und VFG, GK, TBR
Diese müssen innerhalb der letzten 3 Jahre besucht worden sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der jeweiligen Teilnahmebestätigungen
Erlangung der öbv-Bestätigung "Qualifizierter Betontechnologe BAk"
Nach Stellung des Antrags zum "Qualifizierter Betontechnologe BAk" bei der Betonakademie und Vorlage der angeführten Schulungsnachweise erfolgt eine kostenlose Prüfung über alle Bereiche der Pflichtseminare und der gewählten Wahlseminare. Die Prüfung erfolgt sowohl schriftlich als auch mündlich vor der Prüfungskommission.
Aufrechterhaltung
Zur Aufrechterhaltung der Berechtigung zum "Qualifizierter Betontechnologen BAk" ist eine regelmäßige Weiterbildung innerhalb von 3 Jahren erforderlich. Der Nachweis dafür erfolgt über Vorlage von Teilnahmebestätigungen für die Seminare BTR, IFÜR sowie für ein frei zu wählendes Spezialseminar der Betonakademie.